Arbeitgeberzuschüsse

Im Angestelltenverhältnis erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Egal ob sie in der privaten oder gesetzlichen versichert sind. Zuschuss bekommt man auch für die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung.
Bei der Pflegeversicherung beträgt der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil jeweils 0,975 Prozent sowie bei der Rentenversicherung jeweils 9,95 Prozent.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung trägt der Arbeitgeber 7,3 Prozent der Kosten und der Arbeitnehmer 8,2 Prozent.
Für die private Krankenversicherung verhält es sich ein wenig anders. Dort gibt es Pflichtbeiträge, die der Arbeitgeber zu leisten hat. Bei einem Beitrag von 600 Euro hat der Arbeitgeber maximal 268,28 € zu leisten. Freiwillig kann er bis zu 50 Prozent des Beitrages zahlen. Um diesen Zuschuss zu gewähren müssen die Leistungen in der privaten mit denen der gesetzlichen übereinstimmen, das heißt ambulanter Versicherungsschutz, Versicherung im Zahnbereich, Stationäre Behandlung sowie Krankentagegeld müssen enthalten sein.
In bestimmten Situationen kann der Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung allerdings wegfallen. Weiterführende Infos dazu hier:

